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Bescheid. Finanzamt vergisst Vorauszahlung. Einspruch oder schlichte Änderung?

Gefragt am 17.01.2013
12:16 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3914

 

Ich habe meinen Bescheid über die Einkommensteuer und Soli.Zuschl. für 2011 bekommen. In der Festsetzung stehen unter "bereits gezahlt" 0 Euro sowohl bei EkSt. und Soli. Aus diesem Grund ergibt sich nachfolgend eine Steuernachzahlung, die ich innerhalb eines Monats zu begleichen habe.

Jedoch: Für das Jahr 2011 hatte das Finanzamt eine EkSt/Soli-Vorauszahlung verlangt, die nun die tatsächliche Steuerschuld des Bescheids übersteigt. Würde diese Vorauszahlung in dem aktuellen Bescheid auftauchen ergäbe sich somit ein Rückzahlung.

Eine Nachfrage beim Finanzamt ergab, dass die Überspielung der Daten (Bescheid kommt umzugsbedingt von einem anderen Finanzamt als dem, das die Vorauszahlung erhalten hat) wohl fehlerhaft sei und man bei der Erhebungsstelle nachfforschen werden. In der Zwischenzeit solle ich einen Einspruch einlegen und Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung stellen.

Letzteres hatte ich auch entsprechend vor, jedoch wollte ich eigentlich keinen Einspruch einlegen sondern nur einen Antrag auf schlichte Änderung stellen, da bei der Berechnung meiner Steuerschuld das Finanzamt meiner Steuererklärung gefolgt ist. Bei einem Einspruch würde ich ja eine mögliche Verböserung riskieren.

Deshalb meine eigentliche Frage: Ist es ausreichend in diesem Fall einen Antrag auf schlichte Änderung zu stellen? Oder ist ein Einspruch gegen den Bescheid notwendig? Wie bereits erwähnt, der restliche Bescheid ist soweit korrekt, es wurde lediglich vergessen/übersehen meine bereits geleisteten Vorauszahlungen zu berücksichtigen.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 17.01.2013
12:16 Uhr
StB Steffen Becker StB Steffen Becker Beantwortet am 18.01.2013
15:07 Uhr

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Beantwortet am 18.01.2013 15:07 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3914

Antwort von StB Steffen Becker (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen ...



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