Berufstätig in 2 EU-Ländern
Gefragt am 03.11.201417:52 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2363
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Lebensgefährtin ist hauptberuflich an einer spanischen Universität angestellt (Festanstellung). Aus diesem Einkommen fällige Einkommensteuern zahlt sie in Spanien. Alles soweit ganz normal.
Seit einiger Zeit hat sie aber auch an einer deutschen Hochschule einen Lehrauftrag (keine Anstellung, sie arbeitet selbständig) mit einem Einkommen von ca. EUR 7.000 pro Jahr. Da sie in unserer gemeinsamen Wohnung in Deutschland gemeldet ist, an dem sich unser gemeinsamer Lebensmittelpunkt befinden, gehen wir davon aus, dass sie ihr deutsches Einkommen in Deutschland versteuert, das spanische Einkommen in Spanien. Auch in Spanien hat meine Lebensgefährtin einen Wohnsitz.
Ist meine o.g. Annahme richtig? Würden Sie uns empfehlen einen Steuerberater hinzu zu ziehen?
Besten Dank
17:52 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Da Ihre Frau in Deutschland einen Wohnsitz hat, ist Sie hier unbeschränkt steuerpflichtig ...
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