Überschußguthaben und Fondsguthaben aus Berufsunfähigkeitsversicherung steuerpflichtig?
Gefragt am 28.07.202109:43 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 1024 | Bewertung 5/5
Ich habe im März 2020 meine Berufsunfähigkeitsversicherung aufgelöst (abgeschlossen März 2003) und daraufhin ein Fondsguthaben sowie Überschußguthaben erhalten. Sind diese Zahlungen steuerpflichtig? Wo müßte ich sie in der Einkommensteuererklärung eintragen (Anlage KAP)?
09:43 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Zu Ihrer Frage möchte ich Ihnen gerne folgende Auskunft erteilen.
Grundsätzlich handelt es sich bei Ihrer Versicherung um einen so genannten Altvertrag, der vor 2005 abgeschlossen wurde. Wenn der Vertrag mind. 12 Jahre lief, wäre die Auszahlung steuerfrei. Wäre die Auszahlung nicht steuerfrei, so hätte der Versicherer Ihnen bei Auszahlung die entsprechenden Erträge mit 25% Abgeltungssteuer besteuern und darüber eine Bescheinigung ausstellen müssen ...
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