Auswanderung
Gefragt am 24.11.200917:52 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6576
Guten tag,
ich mache meine Einkommensteuererklärung 2007. Januar bis April war ich in München beschäftigt (auch mit Hauptwohnsitz) und ging am 1.5.2007 zu einem Arbeitgeber in die Schweiz. Auch der komplette Wohnstand wurde mitgenommen (Leben hier in der Schweiz)!
Muss ich dem Finanzamt in Deutschland mitteilen, wieviel ich verdiente und versteuerte (Mai bis Dezember)hier in der Schweiz? Ich habe eine Bestätigung des Finanzdepartments beigefügt, in welchem bestätigt wurde, dass ich ordentlich meine Steuern abführte.
Wenn ja, wo muss ich diese im Formular eintragen?
Grüsse U. Gruber
17:52 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Sie sind im Jahr 2007 in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, da Sie bis zum 30.04.2007 Ihren Wohnsitz in Deutschland hatten. Daher sind Sie grundsätzlich mit allen Einkünften in Deutschland steuerpflichtig. Die Einkünfte, die in der Schweiz erzielt wurden, werden als ausländische Einkünfte erfasst ...
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