Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung"

außergewöhnliche Belastungen

Gefragt am 27.01.2012
15:11 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3702

 

In unserer Steuererklärung 2010 haben wir eine zusätzliche außergewöhnliche Belastung in Höhe von 3.617,04 € geltend gemacht (es sind bereits a.g.B. von 6.100 € vorhanden, sodass die zumutbare Belastung überschritten wird). Diese wird vom Finanzamt nicht akzeptiert.
Erklärung zu der zusätzlichen a.g.B.: unsere private Krankenversicherung sieht pro Erwachsenem einen jährlichen Selbstbehalt von 3.700,00 € und pro Kind (bis 16 Jahre) einen Selbstbehalt von 1.850,00 € vor. Dies wäre bei uns 5 Familienmitgliedern (2 Erwachsene, 3 Kinder) ein maximaler Selbstbehalt von 12.950,00 € pro Jahr. Wir haben daher bei unserer privaten Krankenversicherung (Mannheimer KV) einen Sondertarif dergestalt, dass der jährlich von uns 5 Familienmitgliedern eigentlich jeweils einzeln zu tragende Selbstbehalt in Höhe von 3.700,00 € bzw. 1.850,00 € 2010 gegen einen Monatsbeitrag von 301,42 € so gedeckelt wurde, dass der Selbstbehalt von 3.700,00 € bzw. 1.850,00 € insgesamt nur einmal von uns pro Jahr zu bezahlen ist und nicht maximal fünfmal. Unsere Krankenversicherung bezeichnet dies als sog. „Familienselbstbehalt“. Wir haben in jedem Jahr, und so auch 2010, so hohe Krankheitskosten, dass wir - wenn dieser Familienselbstbehalt nicht vereinbart worden wäre - auf jeden Fall pro Erwachsenem die 3.700 € doppelt als Selbstbehalt gezahlt hätten. Auch bei den Kindern wurden die eigentlichen 1.850 € an Selbstbehalt voll oder teilweise erreicht. Diese Beträge hätten dann ohne Familienselbstbehalt Berücksichtigung gefunden als a.g.B.
Besteht eine Möglichkeit, die Beiträge für die o.a. geschilderte Deckelung des Selbstbehaltes (301,42 € p.m.= 3.617,04 € p.a.) als a.g.B. wirksam mit einem Einspruch geltend zu machen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 27.01.2012
15:11 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 27.01.2012
18:46 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 27.01.2012 18:46 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3702

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben erfolgt. Das Hinzufügen, Ändern oder Weglassen von Angaben kann das Ergebnis, ggf. auch wesentlich, verändern.

Eine außergewöhnliche Belastung kann nur dann vorliegen, wenn Ihnen Aufwendungen zwangsläufig entstehen, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen nicht entsteht ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 32 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung