Außergewöhnliche Einnahmen - ermäßigter Steuersatz
Gefragt am 11.11.202110:39 Uhr | Einsatz: € 65,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 845
Sehr geehrte Damen und Herren, nach dem Verkauf einer vermieteten Immobilie ( Nutzung Bildungseinrichtung ) wird die GmbH & Co KG in deren Besitz sich das Objekt befand liquidiert. Der Verkaufserlös wird an die Kommanditisten ausgeschüttet. Diese haben das 55igste Lebensjahr vollendet. Können die Kommanditisten einen Antrag auf ermäßigten Steuersatz n. § 34 Abs. 3 EStG stellen? Wenn ja wird dann das weitere Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit mit den außergewöhnlichen Einkünften zur Berechnung der Einkommensteuer summiert?
MfG
Sven Grünert
10:39 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Gerne gebe ich Ihnen folgende Rückmeldung auf Ihre Frage:
Sofern die Kommanditisten das 55. Lebensjahr vollendet haben, können diese die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 3 EStG beantragen. Voraussetzung ist allerdings, dass er vorher den Antrag noch nicht gestellt hat, denn dieser kann nur einmal im Leben gestellt werden ...
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