Außergewöhnl. Belastung: Pflege
Gefragt am 15.07.200916:48 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5766
Meine Frau fährt wöchentl. mindestens einmal zu ihrem
pflegebedürftigen Vater (98 Jahre, Pflegestufe 2) zu ihm nach Hause und betreut ihn und ihre Mutter (83 Jahre, 50% schwerbehindert). Neben der Pflege betreut und unterstützt meine Frau an diesen Tagen meine Schwiegerletern (Kochen, Einkaufen, Banken, Krankenkasse, Pflegedienst, Apotheke etc.).
Die Fahrtstrecke hin und und zurück beträgt 120 km plus allgemeine Fahrten am Ort von rd. 20 km.
Was können wir steuerlich geltend machen?
W.A.Stieler
16:48 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Kosten, die Ihnen durch die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen entstehen, stellen aussergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 EStG dar. Ihr Schwiegervater ist durch die Einstufung in die Pflegestufe 2 pflegebedürftig. Zu diesen Kosten zählen auch die Fahrtkosten, die Sie mit 0,30€ je gefahrenen Kilometer als aussergewöhnliche Belastung absetzen können ...
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