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Ausländische Einkünfte

Gefragt am 08.05.2011
11:25 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4268 | Bewertung 5/5

 

Hallo,

als deutscher Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Deutschland arbeitete ich als Angestellter das ganze Jahr 2010 in Österreich. Ich pendle am Wochenende zu meiner Familie in Deutschland.

1. Muss ich eine deutsche Steuererklärung abgeben? Ich bin zusammen veranlagt, meine Frau ist nicht erwerbstätig. Ich habe alle Kapitaleinkünfte weiterhin nur bei deutschen Banken.

2. Wenn ja, in welcher Zeile der Steuererklärung muss ich die ausländischen Arbeitseinkünfte eintragen?

MfG

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 08.05.2011
11:25 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 09.05.2011
09:28 Uhr

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Beantwortet am 09.05.2011 09:28 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4268 | Bewertung 5/5

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen ...



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