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Ausgleichszahlungen als Unterhaltungsleistungen

Gefragt am 24.08.2010
23:54 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3896 | Bewertung 4.7/5

 

Hi,

das Trennungsjahr war 06.2008, Steuerklassenänderung erst 2010 (leider), somit war ich in 2009 in III, Exfrau (seit 2010) in VI. Die Differenz der Lohnes wurde seit der Trennung immer durch Zahlungen ausgeglichen so dass der Frau kein Nachteil entstand. Aufgrund der Steuerklasse ist in der Einkommensteuererklärung für Jahr 2009 nun eine kräftige Nachzahlung fällig, der ich die Ausgleichzahlungen als Unterhaltszahlungen entgegenstellt habe, über Anlage U. Das Finanzamt erkennt das nicht an uns sagt dazu Zugewinnausgleich. Wenn Finanzamt das ablehnt, habe ich ja einen finanziellen Nachteil durch die Steuernachzahlungen, weil ich 2009 nicht zu SK I gewechselt war (Fehler ja). Durch Anlage U wird hier doch ein Steuerlicher Ausgleich zwischen beiden Partein ermöglicht, kann ich den nicht anerkennen lassen und ist der Einwand vom Finanzamt berechtigt ???

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 24.08.2010
23:54 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 25.08.2010
17:45 Uhr

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Beantwortet am 25.08.2010 17:45 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3896 | Bewertung 4.7/5

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich geren auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Der Hinweis des Finanzamtes auf den Zugewinnausgleich geht hier fehl, denn beim Zugewinnausgleich geht es um die Aufteilung des während der Ehe von beiden Ehegatten erworbenen Vermögens bei oder nach Auflösung der Ehe. Davon wird man bei den von Ihnen geleisteten Zahlungen nicht ausgehen können.

Der von Ihnen dargelegten Sachverhalt ist unstimmig ...



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