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Ausfüllen der Anlage KAP bei einem Tagesgeldkonto in Spanien

Gefragt am 15.08.2021
23:54 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 768

 

Sehr geehrte Frau Steuerberaterin,
sehr geehrter Herr Steuerberater,

ich habe bis vor kurzem nur Tagesgeldkonten, Sparbücher, Depots sowie einen Bausparvertrag bei deutschen Banken. Daher war das Ausfüllen der Anlage KAP bei der Steuererklärung bisher für mich nicht notwendig.

Nun habe ich zusätzlich ein Tagesgeldkonto in Spanien, so dass ich nun die Anlage KAP ausfüllen muss. Dazu habe ich einige Fragen:

1. Muss ich nur die Zinseinnahmen vom Tagesgeldkonto in Spanien angeben oder die Einkünfte für alle meine Spar-/Depotkonten? Nach meiner Recherche im Internet muss ich alle Kapialeinkünfte deklarieren, ist das korrekt?

2. Wo muss ich die Zinseinnahmen vom Tagesgeldkonto in Spanien in der Anlage KAP angeben?

3. Falls ich alle Kapitaleinkünfte deklarieren muss, stellt für mich die Frage, wenn bei einer Bank keine Kapitaleinkünfte vorhanden sind - nach meinen Recherchen müssen Banken eine solche Bescheinigung nicht ausstellen.

Allerdings bin ich dann verunsichert, wenn von der Bank keine Bescheinigung kommt. Es können ja wirklich keine Kapitaleinkünfte angefallen sein oder die Bank braucht etwas länger für die Bescheinigung. Können Sie mir eine "Best Practice" empfehlen, wie ich da vorgehen kann?

Mir ist klar, wenn bei einem Sparvertrag gar keine Zinsen im Jahr angefallen sind, dass die Lage eindeutig ist, aber bei angefallenen Zinsen oder bei einem Depot mit Ermittlung von Gewinnen ist mir eine eigenmächtige Berechnung zu riskant (und wahrscheinlich auch nicht vom Finanzamt so gewollt).

Vielen Dank im voraus für eine Antwort und mit freundlichen Grüßen,

Ulrich Greve

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 15.08.2021
23:54 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 16.08.2021
02:55 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 16.08.2021 02:55 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 768

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Ich gehe davon aus, dass Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in Deutschland liegen ...



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