Aufwandsentschäd. v. Göthe Institut
Gefragt am 26.09.201122:21 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4181 | Bewertung 5/5
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Freundin von mir möchte Ihre Einkommensteuererklärung abgeben und denkt, dass sie Aufwandsentschädigungen, die sie vom Göthe Instiut für die Beherbergung von ausländischen Studenten in ihrer Wohnung, in Höhe von monatl 335 ,- Euro erhält, nicht in ihrer Einkommensteuererklärung angeben muss (z.B. in den Einkünften aus V +V). Ist diese Aufwandsentschädigung wirklich eine Aufwandsentschädigung und somit steuerfrei oder muss sie diese s.g. Einnahmen doch bei der Einkommensteuererklärung angeben?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
MfG
22:21 Uhr
Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Beurteilung auf Basis der gemachten Sachverhaltsangaben beruht. Das Hinzufügen, Ändern oder Weglassen von Angaben kann das Ergebnis, ggf ...
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