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Arbeitszimmer in Wohngemeinschaft

Gefragt am 03.11.2011
12:23 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 7283

 

Hallo,

Ich bin freiberuflicher Ingenieur. Ich entwickle Simulationssoftware und führe Simulationen für Kunden durch. Die Arbeiten führe ich in meinem Arbeitszimmer duch. Es gibt keine anderen Räume in denen ich arbeite und ich bin so gut wie nie beim Kunden. Das Zimmer ist also der Mittelpunkt meiner Tätigkeit.

Das Zimmer ist in einer Wohnung, die ich zusammen mit meiner Freundin gemietet habe. Beide stehen auf dem Mietvertrag. Die Kosten für das AZ habe ich anteilsmäßig berechnet und auf meiner EÜR angegeben. Nur ich nutze das Zimmer.

Auf dem Einkommensteuerbescheid sag das FA jetzt, dass die Kosten für das Arbeitszimmer nur zu 50% angesetzt werden, da die Wohnung nicht alleine gemietet und bewohnt wird. Gegen diese Entscheidung möchte ich Einspruch einlegen. Die Kosten für das Zimmer sind meine Ausgaben!

Zu meiner Frage:
Hat das FA Recht? Wenn ja, wo steht das so geschrieben? Wie soll ich in dem Einspruch argumentieren? Was sind meine Aussichten auf Erfolg?

Vielen Dank.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 03.11.2011
12:23 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 03.11.2011
12:52 Uhr

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Beantwortet am 03.11.2011 12:52 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 7283

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Die Kosten des Arbeitszimmers könne Sie in vollem Umfang geltend machen, wenn Sie die Kosten getragen haben und das Arbeistzimmer entsprechend den steuerrechtlichen Bestimmungen nutzen.

Eine Aufteilung der Kosten käme nur dann in Betracht, wenn das Zimmer von Beiden genutzt würde. So ist davon auszugehen, dass die Mietanteile auf den jeweils genutzten Wohnraum entfallen und Ihre Lebensgefährten aufgrund des gemeinsamen Mietvertrages nicht für Ihren Wohnraum eintritt ...



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