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Arbeitszimmer absetzen wenn nicht Mieter der Wohnung

Gefragt am 13.03.2011
16:15 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5083

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben eine Frage bezüglich der Geltendmachung der Kosten für ein Arbeitszimmer.

Seit Oktober letzten Jahres ist mein Partner im Außendienst tätig und musste sich für die Erfüllung seines Jobs ein Arbeitszimmer einrichten. Mit dem beruflichen Einsatz in der Region, wo ich bereits wohnte, entschied er sich, mit mir zusammenzuzienen und seinen Hauptwohnsitz auf meine Adresse umzumelden. Da ich selbst seit 2 Jahren in der Wohnung lebe, stehe ich selbst nur als alleinige Hauptmieterin im Mietvertrag.

Nun stellt sich für uns die Frage, ob mein Partner überhaupt ab Oktober 2010 ein Arbeitszimmer steuerlich geltend machen kann, wenn er gar nicht im Mietvertrag erwähnt ist?

Wie wir einigen Informationsquellen entnehmen konnten, prüft das Finanzamt die Arbeitszimmersituation genau und möchte dann auch wichtige Unterlagen, wie Grundriss und sicherlich auch den Mietvertrag.

Über eine baldige Antwort freuen wir uns sehr.

Freundliche Grüße

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 13.03.2011
16:15 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 13.03.2011
19:39 Uhr

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Beantwortet am 13.03.2011 19:39 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5083

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrte Ratsuchende,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Für den Abzug eines Arbeitszimmers ist u ...



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