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Arbeitszimmer / Büro in umgenutztem Gartenhaus

Gefragt am 05.01.2010
21:55 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5628

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich arbeite als leitender Projektmanager im Homeoffice und zu geringen Teilen im Aussendienst, ein Arbeitsplatz beim Arbeitgeber steht mir nicht zur Verfügung. Somit ist das Arbeitszimmer der hauptsächliche Ort meiner beruflichen Tätigkeit.

Aufgrund von Nachwuchs überlegen wir, ein auf unserem Grundstück vorhandenes massives Gartenhaus zum Büro umzunutzen. In dem 42qm Gartenhaus würden wir eine Toilette, einen kleinen Lagerraum für Akten/Büromaterial u.ä. und natürlich das Büro unterbringen wollen.

Unser Grundstück, Wohnhaus und Gartenhaus sind grundbuchrechtlich Eigentum meiner Frau. Die Finanzierung läuft jedoch über einen gemeinsamen Kreditvertrag und wird von meinem Gehalt gezahlt.

Können wir die notwendigen Umbaumassnahmen (ca. 25.000 - 30.000) für neues und gedämmtes Dach + neue Fenster + neue Tür + Innenrenovierung steuerlich geltend machen ? Wie verhält es sich mit den anfallenden Betriebs- und Finanzierungskosten ?

Wäre es ratsam das "Gartenbüro" von meiner Frau anzumieten ? Vermutlich nicht, da wir gemeinsam veranlagt dann Mieteinnahmen verbuchen müssten.

Was wäre die steuerlich optimalste Vorgehensweise?

Vielen Dank für Ihre Auskunft!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 05.01.2010
21:55 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 06.01.2010
10:35 Uhr

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Beantwortet am 06.01.2010 10:35 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5628

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Zur Beurteilung, ob die Raumkosten als häusliches Arbeitszimmer absetzbar sind, hängt davon ab, ob ein in die Wohnräume integrierter Gebäudeteil vorliegt und ob dann die allgemeinen Voraussetzungen zur Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers vorliegen.

Zunächst ist zu beurteilen, ob der Raum nicht durch die räumliche Trennung (Gartenhaus) außerhalb der häuslichen Sphäre liegt. Die häusliche Sphäre kann sich über die eigentlichen Wohnräume hinaus auch auf weitere Räumlichkeiten, erstrecken, die sich im selbst genutzten Einfamilienhaus befinden. Die unmittelbare Verbindung mit der Wohnung ist dabei nicht notwendig. Zum häuslichen Bereich gehört sogar ein Arbeitszimmer, das sich in einem Anbau zum Wohnhaus befindet und nur über einen separaten Eingang vom Garten aus betreten werden kann ...



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