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Arbeitszimmer in Eigenheim - Welche Forderung bei Wertsteigerung als Fest-Angestellter

Gefragt am 25.06.2019
09:29 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1031

 

Guten Tag,
ich bin aktuell fest angestellt und habe ein Arbeitszimmer in unserem eigenen Haus (ca. 17 qm von 145 qm Wohnfläche). Das Arbeitszimmer wurde vom Finanzamt bereits anerkannt.
Nun habe ich gelesen, dass das Finanzamt bei der Veräußerung des eigenen Hauses eine Wertsteigerung zugrunde legt. Das dies aber vorrangig Bedeutung hat, wenn man selbstständig ist. Wie wäre es, wenn man das Haus mindestens 10 Jahre besitzt und dann verkauft. Muss man als Angestellter dann auch mit einer Forderung rechnen? Wie wäre es wenn man das Haus innerhalb der 10 Jahre verkauft.

Ich war vor meiner Festanstellung 2 Jahre selbstständig und habe auch während dieser Zeit das Arbeitszimmer abgesetzt. Das Gewerbe habe ich aufgegeben. Muss ich jetzt mit einer Forderung vom FA bzgl. der Wertsteigerung innerhalb dieser 2 Jahre rechnen?

Vielen Dank,

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 25.06.2019
09:29 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 25.06.2019
09:45 Uhr

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Beantwortet am 25.06.2019 09:45 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1031

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte,

Grundsätzlich ist das Arbeitszimmer im Rahmen der Arbeitnehmertätigkeit kein eigenes Wirtschaftsgut, so dass eine Besteuerung im Rahmen des § 23 EStG nicht erfolgt (siehe auch: https://www.nwb-experten-blog.de/keine-spekulationsteuer-auf-haeusliches-arbeitszimmer/).

Erfolgt der Kauf nach 10 Jahren ist der Verkauf also immer steuerfrei ...



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