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Arbeitszimmer Freiberufler

Gefragt am 14.03.2022
23:07 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 560

 

Freiberufler Arbeitszimmer
Arbeitszimmer unterhalte. Ich plane den Verkauf der Wohnung und gleichzeitig eine Betriebsaufgabe zu durchführen.
Ich habe folgende Fragen:
1) für das FA gilt als Datum für dass "Verkauf" der Wohnung der Notartermin oder eher der Tag der Übergabe?.

2) Wenn ich eine Miete bis zur Übergabe bezahlen würde, bleibt der Datum der Übergabe steuerlich gesehen unverändert?

3) Mit hoher wahrscheinlichkeit werde ich im Jahr 2022 die Übergabe auch machen (Steuerlich wäre eine Übergabe im 2023 mit gleichzeitigen Betriebsaufgabe vom Vorteil aber kaum machbar) von daher wäre eine gleichzeitige Betriebsaufgabe z.B. Ende September die einzige Möglichkeit etwas Steuern zu sparen.
Ich werde Ende 2022 für meinem Betrieb noch eine Rechnung stellen, Auszahlung ist voraussichtlich Februar 2023. Sehen Sie hier ein Problem für eine Betriebsaufgabe z. B. Ende September 2022?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 14.03.2022
23:07 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 15.03.2022
06:03 Uhr

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Beantwortet am 15.03.2022 06:03 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 560

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Guten Morgen und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Zu Ihren Fragen möchte ich Ihnen folgende Rückmeldungen geben.

1) Maßgebend für das Datum der Betriebsaufgabe ist hier das Datum, an dem Nutzen und Lasten auf den Käufer übergehen. Vereinbaren Sie z.B. eine Eigentumsübertragung zum 30 ...



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