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Arbeitszimmer bei Einkünften aus Vermietung und Gewerbebetrieb

Gefragt am 20.05.2013
19:36 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2998

 

Guten Tag,
der Abzug für ein Arbeitszimmer wurde vom Finanzamt mit der mündlichen Begründung, der Abzug sei nur bei unselbständiger Tätigkeit möglich. Ich bin der Meinung der Abzug ist zu gewähren, da das Arbeitszimmer der Mittelpunkt meiner gesamten beruflichen Betätigung ist. Ich habe Einkünfte folgende Einkünfte:
1. aus Vermietung. Die Verwaltung der Einheiten geschieht ausschließlich aus dem Arbeitszimmer heraus.
2. aus Gewerbebetrieb (Reisebüro in einem anderen Bundesland, dessen Verwaltung im Arbeitszimmer erfolgt
3. aus Grundstücksgemeinschaft. (Mietshäuser, an denen ich beteiligt bin und deren Hausverwaltung ich übernommen habe).

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 20.05.2013
19:36 Uhr
Steuerberater Thomas Textoris Steuerberater Thomas Textoris Beantwortet am 20.05.2013
23:37 Uhr

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Beantwortet am 20.05.2013 23:37 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2998

Antwort von Steuerberater Thomas Textoris (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

Im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes unter Beachtung der Regelungen dieses Forums möchte ich Ihre Frage beantworten.

Wird ein Arbeitszimmer für verschiedene Tätigkeiten, im Rahmen mehrerer Einkunftsarten genutzt, muss die Abzugsmöglichkeit oder Begrenzung zunächst für jede Tätigkeit selbständig geprüft werden.
Ist danach für die im Arbeitszimmer ausgeübten Tätigkeiten ein Abzug dem Grunde nach möglich, können die auf diese Nutzungen entfallenden Aufwendungen, je nach Fallgruppe unbegrenzt, bis zu
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