Arbeitszimmer Abzugsbeschränkung 1250 Euro
Gefragt am 30.07.202115:41 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 908
Hallo, ich möchte mein Arbeitszimmer in der Steuererklärung geltend machen.
Seit 03/2020 bin ich vom Büro komplett in mein Arbeitszimmer in Vollzeit gewechselt, so dass das Arbeitszimmer den Mittelpunkt meiner Tätigkeit darstellt.
Der Arbeitsplatz beim Arbeitgeber wird nicht mehr genutzt. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht liegt mir vor.
Wieso ist nun der Abzug auf 1250,- beschränkt bzw. wie erreiche ich den Abzug der Kosten in voller Höhe? Hilft es, wenn ich zusätzlich den Arbeitsplatz beim Arbeitsgeber habe und gelegentlich (aber selten) nutze?
Vielen Dank.
15:41 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Guten Tag,
grundsätzlich können Sie dann die Kosten für das Arbeitszimmer unbeschränkt geltend machen, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten und beruflichen Tätigkeit darstellt. Der Mittelpunkt ist dort, wo die für das jeweilige Berufsbild wesentlich prägenden Handlungen erbracht werden. Es kommt dabei nicht unbedingt darauf an, in welchem zeitlichen Umfang dieses geschieht ...
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