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Arbeitszimmer Abzugsbeschränkung 1250 Euro

Gefragt am 30.07.2021
15:41 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 742

 

Hallo, ich möchte mein Arbeitszimmer in der Steuererklärung geltend machen.

Seit 03/2020 bin ich vom Büro komplett in mein Arbeitszimmer in Vollzeit gewechselt, so dass das Arbeitszimmer den Mittelpunkt meiner Tätigkeit darstellt.

Der Arbeitsplatz beim Arbeitgeber wird nicht mehr genutzt. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht liegt mir vor.

Wieso ist nun der Abzug auf 1250,- beschränkt bzw. wie erreiche ich den Abzug der Kosten in voller Höhe? Hilft es, wenn ich zusätzlich den Arbeitsplatz beim Arbeitsgeber habe und gelegentlich (aber selten) nutze?

Vielen Dank.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 30.07.2021
15:41 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 30.07.2021
16:57 Uhr

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Beantwortet am 30.07.2021 16:57 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 742

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Guten Tag,

grundsätzlich können Sie dann die Kosten für das Arbeitszimmer unbeschränkt geltend machen, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten und beruflichen Tätigkeit darstellt. Der Mittelpunkt ist dort, wo die für das jeweilige Berufsbild wesentlich prägenden Handlungen erbracht werden. Es kommt dabei nicht unbedingt darauf an, in welchem zeitlichen Umfang dieses geschieht ...



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