Ansparabschreibung 7g EStG
Gefragt am 26.09.202210:26 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 650
Ich möchte in der Steuererklärung 2021 eine Investitionsrücklage bilden für eine Beteiligung an einer Photovoltaikanlage. Geht das obwohl ich noch kein Gewerbe angemeldet habe, Zu welchem Zeitpunkt
muss das Gewerbe zwingend angemeldet werde. Reicht eine Absicht zum Kauf oder muss dem Finanzamt
schon ein gültiger Kaufvertrag vorgelegt werden.
10:26 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Hallo und vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich Ihnen gerne folgende Rückmeldung gebe.
Einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) können Sie auch bilden, wenn noch kein Gewerbe angemeldet wurde. Die Investition muss im Zweifel nur glaubhaft gemacht werden. Das kann z.B. durch ein Angebot erfolgen. Das Gewerbe muss dann angemeldet werden, wenn Sie aktiv gewerblich tätig werden ...
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