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Anlage KAP

Gefragt am 05.06.2011
14:27 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3508

 

Guten Tag, wir (verh. Ehepaar) haben in 2010 Kapitalerträge aus Spareinlagen und Investmentfonds erzielt. Der Freistellungsbetrag von 1602 EUR wurde insgesamt nicht ausgeschöpft, doch durch eine der Höhe nach falsche Aufteilung auf einzelne Institute wurde in einem Fall Steuer abgeführt.
Eine KAG wies in ihrer Steuerbescheinigung darauf hin, dass ich Erträge aus der Thesaurierung ausländischer Investmentfonds erzielt habe, die nicht dem automatischen Verfahren der Abgeltungssteuer unterliegen, die aber steuerpflichtig sind. Sofern die Gesamteinkünfte den Sparerpauschbetrag übersteigen, muss nachversteuert werden. Die gesamten Kapitaleinkünfte müssen im Rahmen der Steuererklärung angegeben werden.
Mir ist nun nicht klar, ob ich die Anlage KAP abgeben muss oder nicht. Falls ja, müsste ich korrekterweise bei den Banken auch noch Steuerbescheinigungen anfordern, oder?
Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 05.06.2011
14:27 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 05.06.2011
18:28 Uhr

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Beantwortet am 05.06.2011 18:28 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3508

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen ...



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