Anlage FW Förderung des Wohneigentums
Gefragt am 09.07.201013:14 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4497
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir haben im Juli 2009 eine Eigentumswohnung in einer unter Denkmalschutz stehenden alten Wassermühle gekauft und sind im August 2009 dort eingezogen.
Für das Gebäude wurde im Juli 2003 nach Renovierung eine Steuerbescheinigung nach §40 DschG von der unteren Denkmalsbehörde in Hattingen ausgestellt.
Deshalb haben wir in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2009 eine steuerliche Förderung nach §10f EStG (Anlage FW Förderung des Wohneigentums) beantragt.
Diese Förderung wurde uns vom Finanzamt Hattingen mit folgender Begründung versagt:
„Eine Berücksichtigung von Abschreibungsbeträgen gem. § 10f EStG kann nicht anerkannt werden, weil ein Abzug für den Einzelrechtsnachfolger nicht möglich ist.“
Ist diese Aussage zutreffend?
Kann also nur der Alteigentümer eine steuerliche Förderung bekommen und nicht der neue Eigentümer?
Mit freundlichen Grüßen
13:14 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen ...
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