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Anlage St

Gefragt am 22.05.2014
11:02 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6414

 

Sehr geehrter Herr Jansen,
nachdem Sie mir bei meiner Frage zur Anlage FG/KAP so gut weitergeholfen haben, habe ich noch eine weitere Frage und hoffe, Sie haben Zeit und Interesse für die Beantwortung.

Mittlerweile bin ich bei dem Ausfüllen der Anlage St angekommen und habe zur Zeile 42/Position 39 (Betriebsausgaben i. S. d. § 4 Abs. 5 EStG) eine Frage. Ich habe in diese Position meine Betriebsausgaben für Geschenke bis 35 Euro und Bewirtungsaufwendungen eingetragen. Ich bin mir unsicher, ob hier auch meine \\\"Verpflegungsmehraufwendungen\\\" und \\\"abziehbare Kraftfahrzeugkosten für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte\\\" eingetragen werden müssen. Sie werden in § 4 Abs. 5 Nr. 5+6 aufgeführt, wurden aber gemäß § 9 EStG ermittelt.

Ich freue mich, wenn Sie mir auch in diesem Fall weiterhelfen könnten.




Fragesteller Fragesteller Gefragt am 22.05.2014
11:02 Uhr
Steuerberater Peter Jansen Steuerberater Peter Jansen Beantwortet am 22.05.2014
11:43 Uhr

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Beantwortet am 22.05.2014 11:43 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6414

Antwort von Steuerberater Peter Jansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

nun geht es also weiter!

Die Anlage St dient statistischen Zwecken und ist Bestandteil der einzureichenden Steuererklärungen.

Die Finanzverwaltung gibt sich bei der Gestaltung der Steuerformulare für den Steuerbürger leider nicht immer die Mühe dies für den Steuerpflichtigen übersichtlich zu gestalten ...



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