Anlage EÜR - Umsatzsteuer
Gefragt am 16.05.201413:03 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3603
Guten Tag,
ich habe eine Frage zu dem folgenden Thema:
Sachverhalt:
Ich habe im Jahr 2013 eine Rechnung für eine im Inland steuerpflichtige sonstige Leistung von im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmens (§ 13b Abs. 1 UStG) erhalten. Somit war ich als Leistungsempfänger Steuerschuldner und habe das dementsprechend in der USt-Erklärung angemeldet. Gleichzeitig habe ich diesen Betrag als Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG geltend gemacht.
Frage/Problem:
Als Freiberufler erstelle ich eine Einnahme-Überschussrechnung. Beim Ausfüllen der Anlage EÜR frage ich mich nun, wo bzw. ob dieser Sachverhalt einzutragen ist. Es ist ja ein neutraler Vorgang. Ich habe überlegt, die als Leistungsempfänger geschuldete Umsatzsteuer in Zeile 14, Position 140 einzutragen und die Vorsteuerbeträge in Zeile 48, Zeile 185 einzutragen.
Wie sieht die richtige Vorgehensweise aus? Über eine Antwort freue ich mich.
13:03 Uhr
Antwort von StB Steffen Becker (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben ...
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