Angaben zum Kleingewerbe
Gefragt am 29.08.200916:08 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3451
Hallo, ich habe im Jahr 2007 und 2008 neben meiner hauptberuflichen Tätigkeit im Angestelltenverhältnis ein Kleinstgewerbe betrieben, allerdings hatte ich dieses Gewerbe nie angemeldet (ich habe also auch keine seperate Steuernummer dafür). Ich muss nun die Einkommensteuererklärung für beide Jahre abgeben und weiss nicht, wie ich vorgehen soll. Muss das Gewerbe nachträglich angemeldet werden oder kann ich auch darauf verzichten, da ich das Gewerbe auch nicht mehr betreibe?
16:08 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und uneter Berücksichtigung Ihres Mindesteinsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Auf eine Gewerbeanmeldung kommt es steuerlich nicht an. Trotzdem müssen Sie das Gewerbe unabhängig von der steuerlichen Handhabung anmelden, damit Ihnen von der zuständigen Meldebehörde kein Bußgeldverfahren droht ...
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