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Angaben zum Kleingewerbe

Gefragt am 29.08.2009
16:08 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3279

 

Hallo, ich habe im Jahr 2007 und 2008 neben meiner hauptberuflichen Tätigkeit im Angestelltenverhältnis ein Kleinstgewerbe betrieben, allerdings hatte ich dieses Gewerbe nie angemeldet (ich habe also auch keine seperate Steuernummer dafür). Ich muss nun die Einkommensteuererklärung für beide Jahre abgeben und weiss nicht, wie ich vorgehen soll. Muss das Gewerbe nachträglich angemeldet werden oder kann ich auch darauf verzichten, da ich das Gewerbe auch nicht mehr betreibe?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 29.08.2009
16:08 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 29.08.2009
16:35 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 29.08.2009 16:35 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3279

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und uneter Berücksichtigung Ihres Mindesteinsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Auf eine Gewerbeanmeldung kommt es steuerlich nicht an. Trotzdem müssen Sie das Gewerbe unabhängig von der steuerlichen Handhabung anmelden, damit Ihnen von der zuständigen Meldebehörde kein Bußgeldverfahren droht ...



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