Angabe von Einnahmen nach Reverse-Charge bzw. 13b UStG in Steuererklärung für Kleinunternehmer
Gefragt am 15.03.201912:18 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1810
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich verkaufe als Kleinunternehmer nach § 19 UStG eBooks über Amazon Kindle Direct Publishing (KDP).
Sobald Amazon eine Zahlung überwiesen hat, stelle ich eine Proforma-Rechnung an Amazon über den Betrag mit dem Hinweis auf die Reverse-Charge-Regelung (inkl. meiner und Amazons USt-Id-Nr.) aus.
Meine Frage an Sie ist, ob und wenn ja, wo ich die Umsätze, die durch die Zahlungen von Amazon entstanden sind, in der Steuererklärung angeben soll.
In der Umsatzsteuererklärung 2018 habe ich den Abschnitt "H. Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG)" entdeckt, und in der Anlage EÜR 2018 gibt es die Zeile 15 "Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet"). Laut dem EÜR-Formular soll aber diese Angabe bei Kleinunternehmern nicht ausgefüllt werden, und bei meinem Versuch sie auszufüllen, gilt diese als separate Einnahme, die nicht in den Betriebseinnahmen als Kleinunternehmer enthalten ist.
Können Sie mir bitte mitteilen, wo ich meine Umsätze, die ich nach dem Reverse-Charge-Verfahren/§ 13b UStG erzielt habe, eintragen soll?
Mit freundlichen Grüßen
12:18 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung gerne wie folgt beantworten möchte ...
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