Angabe der Fahrtkosten mit ÖPNV in Anlage N bei Umzug des Arbeitgebers innerhalb eines Monats
Gefragt am 14.06.201820:39 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 1655 | Bewertung 5/5
Sehr geehrte Frau Steuerberaterin,
Sehr geehrter Herr Steuerberater,
Mitte Juni (am 15.6.) ziehen wir in ein neues Dienstgebäude um.
Ich habe eine Jahreskarte für den ÖPNV, die auch für die Fahrt zum neuen Dienstgebäude gilt, so dass ich keine Jahreskarte für einen anderen Tarif brauche.
In der Steuererklärung in Anlage N werde ich das alten und neue Dienstgebäude mit den Zeiträumen, in denen ich in den jeweiligen Dienstgebäuden gearbeitet habe, angeben (1.1.-14.6. bzw. 15.6.-31.12.) - die genaueAnzahl der Arbeitstage ermittle ich im nächsten Jahr.
Meine Frage ist, wie ich den Preis der Jahreskarte ermittle - für volle Monate ist es klar, da der Preis auch monatlich (60,20 EURO/Monat) abgebucht wird, aber welche Beträge soll ich für den Juni für die beiden Dienstgebäude zugrundelegen?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
20:39 Uhr
Antwort von StB Steffen Becker (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen ...
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