Anfallende EkSt. bei Veräußerung einer Immobilie
Gefragt am 24.03.201311:43 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2618
Als Gesellschafter einer aus 2 Personen bestehenden GbR erwarb ich im Jahr 2006 den 50%igen Anteil an einer vermieteten Immobilie vom zweiten Gesellschafter so daß diese Immobilie seitdem zu 100% mir gehört. Die Immobilie hatte anno 2006 einen Wert von 500tsd Euro, der Anteil betrug somit 250tsd Euro. Ich beabsichtige nun die Immobilie für 800tsd Euro innerhalb der sog. "Spekulationsfrist" zu veräußern. Es handelt sich nicht um gewerbsmäßigen Handel mit Immobilien.
Wie wird der zu erwartende Gewinn zu versteuern sein? Muß ich die vollen 300.000 Euro Differenz zwischen damaligem Wert und dem erzielten Veräußerungspreis versteuern oder nur den hälftigen Anteil von 150.000 Euro da ich damals ja auch nur die Hälfte "neu erworben" habe? Und wird die Vorfälligkeitsentschädigung zur Ablöse des Darlehens ebenso hälftig oder ganz als Veräußerungskosten in Abzug gebracht?
11:43 Uhr
Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
In Ihrem Fall wird der Veräußerungsgewinn auf zwei Arten ermittelt, da hier zwei verschiedene Anschaffungsvorgänge vorliegen ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 1 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung" Jetzt eigene Frage stellen!