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Anfallende EkSt. bei Veräußerung einer Immobilie

Gefragt am 24.03.2013
11:43 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2618

 

Als Gesellschafter einer aus 2 Personen bestehenden GbR erwarb ich im Jahr 2006 den 50%igen Anteil an einer vermieteten Immobilie vom zweiten Gesellschafter so daß diese Immobilie seitdem zu 100% mir gehört. Die Immobilie hatte anno 2006 einen Wert von 500tsd Euro, der Anteil betrug somit 250tsd Euro. Ich beabsichtige nun die Immobilie für 800tsd Euro innerhalb der sog. "Spekulationsfrist" zu veräußern. Es handelt sich nicht um gewerbsmäßigen Handel mit Immobilien.
Wie wird der zu erwartende Gewinn zu versteuern sein? Muß ich die vollen 300.000 Euro Differenz zwischen damaligem Wert und dem erzielten Veräußerungspreis versteuern oder nur den hälftigen Anteil von 150.000 Euro da ich damals ja auch nur die Hälfte "neu erworben" habe? Und wird die Vorfälligkeitsentschädigung zur Ablöse des Darlehens ebenso hälftig oder ganz als Veräußerungskosten in Abzug gebracht?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 24.03.2013
11:43 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 25.03.2013
11:09 Uhr

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Beantwortet am 25.03.2013 11:09 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2618

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

In Ihrem Fall wird der Veräußerungsgewinn auf zwei Arten ermittelt, da hier zwei verschiedene Anschaffungsvorgänge vorliegen ...



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