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Anerkennung Kosten für LRS

Gefragt am 15.12.2015
17:08 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2300

 

Bei unserem Sohn wurde 2014 LRS durch einen Jugendpsychologen und einer Neurolingustin festgestellt. ImZuge dessen war er in Nachhilfe. Am Jahresende wurde uns gesagt, dass wir diese Kosten als aussergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuererklärung geltend machen können. Nach Abgabe der Steuererklärung erhielten wir im September ein Schreiben des Finanzamtes, dass wir ein "amtsärztliches Attest" für die Anerkennung der Kosten vorlegen sollten. Dies hatten wir auch getan (Attestdatum Oktober / 2015), jetzt erhielten wir den Steuerbescheid in dem die Kosten nicht anerkennt werden. Der Ablehnungsgrund "Das Attest muss vor Behandlung ausgestellt worden sein". Können wir dagegen Einspruch einlegen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 15.12.2015
17:08 Uhr
Steuerberater Peter Jansen Steuerberater Peter Jansen Beantwortet am 16.12.2015
06:17 Uhr

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Beantwortet am 16.12.2015 06:17 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2300

Antwort von Steuerberater Peter Jansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage unter der Beachtung der Regeln dieser Internetplattform.

Bei Aufwendungen, die ihrer Art nach nicht eindeutig und unmittelbar der Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen, sondern teilweise auch deshalb getätigt werden, um Krankheiten vorzubeugen, ist ein vor der Behandlung ausgestelltes amtsärztliches Attest erforderlich (§ 33a Abs ...



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