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Altersvorsorgebeiträge/zus. veranlagt/Ehefr. selbst. VHS

Gefragt am 10.08.2009
10:48 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4210

 

Sachlage: Ehemann und ich werden zusammen veranlagt.
Ich gebe VHS-Kurse : Einnahmen 5886,--
abzüglich „Übungsleiterpauschale“ 2100,--
sind lt. Stuerbescheid bei mir 3786,--

Meine Frage:
Ich möchte weiter bei der KK meines Mannes familienversichert bleiben, möchte aber etwas mehr als € 350,-- monatl/4200,-- jährl. verdienen.

seit Ende 2007 riestere ich mit 300,-- €/jährl. ,erhalte volle Zulagen.
ebenfalls seit Ende 2007 habe ich einen Rürup-Vertrag und habe Beiträge von 600,-- €/jährl.
Beim Abschluss der Verträge ging ich davon aus,dass ich mein zu versteuerndes Einkommen senke.

Dieses finde ich im Bescheid nicht bei mir berücksichtigt.
Für mich ist wichtig, dass im Bescheid bei mir ein entsprechender Betrag ausgewiesen wird , der unter 4200,-- € liegt
Mindern diese Beiträge für meine Altersvorsorge also nicht mein zu versteuerndes Einkommen, weil wir zusammen veranlagt werden?
Im Steuerbescheid sehe ich zu diesem Theam nur die Erklärung:
"Ein Sonderausgabenabzug der geltend gemachten Altersvorsorgebeiträge (§10 a EStG) in Höhe von 2674,-- Euro kommt nicht in Betracht, da der nach Ihren Angaben errechnete zulagenanspruch günstiger ist."
Wird demnach alles, also die Altersvorsorgebeiträge meines Manne und meine zusammengelegt, sodass meine Rürup- Beiträge, die sich ja steuermindernd auf mein geringes Einkommen auswirken sollen, gar nicht zu Buche schlagen und damit auch für mich sinnlos sind?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 10.08.2009
10:48 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 10.08.2009
11:26 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 10.08.2009 11:26 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4210

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Sie haben das Wahlrecht:

Sonderausgabenanzug ODER das Erhalten von ZULAGE. Ist die Zulage günstiger, dann scheidet der Sonderausgabenabzug aus ...



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