Abziehbare Aufwendungen oder Ausgaben für ESt. eines litauischen Gesellschafters
Gefragt am 18.06.202413:27 Uhr | Einsatz: € 75,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 227
Es geht um eine GbR (Sitz in Deutschland) mit zwei deutschen und einem litauischen Gesellschafter. Aktuell ist der litauische Gesellschafter auf Antrag "unbeschränkt" steuerpflichtig trotz Wohnsitzes in Litauen (ohne Wohnsitz in Deutschland), da alle Einnahmen ausnahmslos in Deutschland erzielt und versteuert werden. Auf der letzten Steuererklärung waren seine Ausgaben allerdings lediglich mit 0-50 EUR mit dem Hinweis der Steuerberatung, "[dass] aufgrund der steuerlichen Situation keine (Vorsorge-)Aufwendungen und Ausgaben geltend gemacht werden können und diese vom Finanzamt zurückgewiesen wurden", angegeben.
Welche (Vorsorge-)Aufwendungen und Ausgaben kann der litauische Gesellschafter für seine private ESt.-Erklärung, die er in Deutschland zu entrichten hat, geltend machen? Im Optimalfall erhalten wir eine komplette Liste der Aufwendungen und Ausgaben, die geltend gemacht werden können, um eine entsprechende Korrektur der ESt.-Erklärung einzureichen. Beispielhaft werden so von den deutschen Gesellschaftern Rürup-Rente, KK-Beiträge, Handwerkerrechnungen, Arztkosten, eingereicht.
Wir wissen nicht, ob diese "besondere" Konstellation der Problematik ggf. Know-How im EU-Steuerrecht vorraussetzt, wären aber gerne um eine aussagekräftige, verbindliche, für uns nutzbare (Liste) und informierte Antwort sehr dankbar.
Vielen Dank im Vorraus!
13:27 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Guten Tag,
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von (Vorsorge-)Aufwendungen und Ausgaben, die bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können. Diese Aufwendungen werden in verschiedene Kategorien unterteilt, darunter Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Werbungskosten. Auch bei einem litauischen Gesellschafter einer GbR, der in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, können diese Aufwendungen grundsätzlich geltend gemacht werden.
1. Sonderausgaben:
Sonderausgaben sind Aufwendungen, die bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abgezogen werden können. Hierzu gehören insbesondere:
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung: Diese sind in vollem Umfang abzugsfähig.
- Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Rürup-Rente: Diese sind bis zu bestimmten Höchstbeträgen abzugsfähig ...
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