Abssetzbarkeit eines Hausmeisters in Teilzeit
Gefragt am 06.04.201218:49 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3582
Ich arbeitet zu 70 Prozent als Krankenschwester somit nicht selbstständig und besitze drei möblierte Ferienappartments.
Da ich immer darauf achte, dass diese länger als sechs Monate vermietet sind betreibe ich keine Gewerbe.
Jedoch benötige ich für Reparatur , Reinigung und Pflege für 9Stunden in der Woche eine Teilzeitkraft für 450 Euro
brutto.
Nun meine Frage : Kann ich diese mit den Wohnungen verbundene Tätigkeit absetzen und wenn ja wo?
In der Anlage V bei jeder Wohnung aufgesplittet oder....?
mfg
18:49 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen ...
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