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Absetzbarkeit von Ausbildungskosten (Erststudium nach vorheriger Absolvierung einer Berufsausbildung)

Gefragt am 12.03.2010
12:49 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3440

 

Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren,

meine Freundin und ich haben beide eine Ausbildung zum Bankkaufmann/kauffrau gemacht bevor Sie auf Lehramt studiert hat und ich BWL. Wir haben beide das Studium Anfang 2006 abgeschlossen und uns bisher mit der steuerlichen Absetzbarkeit von unseren Ausbildungskosten nicht beschäftigt.

Meine Frage lautet, ob es heute (Veranlagungszeitraum 2009) noch möglich ist die immensen Kosten, die uns während dieser vierjährigen Ausbildung entstanden sind (eigener Hausstnad, Studiengebühren, Lehrmittel etc.) noch nachträglich in der Steuererklärung 2009 anzusetzen.

Für eine gelegentliche Antwort wäre ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Bergs

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 12.03.2010
12:49 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 12.03.2010
13:35 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 12.03.2010 13:35 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3440

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantwoten möchte:

Nach dem BFH-Urteil vom 18.06.2009 (VI R 14/07) können die Kosten für ein Erststudium dem Grunde nach als vorweggenommene Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden, da bereit eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt ...



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