Absetzbarkeit von Ausbildungskosten (Erststudium nach vorheriger Absolvierung einer Berufsausbildung)
Gefragt am 12.03.201012:49 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3599
Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren,
meine Freundin und ich haben beide eine Ausbildung zum Bankkaufmann/kauffrau gemacht bevor Sie auf Lehramt studiert hat und ich BWL. Wir haben beide das Studium Anfang 2006 abgeschlossen und uns bisher mit der steuerlichen Absetzbarkeit von unseren Ausbildungskosten nicht beschäftigt.
Meine Frage lautet, ob es heute (Veranlagungszeitraum 2009) noch möglich ist die immensen Kosten, die uns während dieser vierjährigen Ausbildung entstanden sind (eigener Hausstnad, Studiengebühren, Lehrmittel etc.) noch nachträglich in der Steuererklärung 2009 anzusetzen.
Für eine gelegentliche Antwort wäre ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Bergs
12:49 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantwoten möchte:
Nach dem BFH-Urteil vom 18.06.2009 (VI R 14/07) können die Kosten für ein Erststudium dem Grunde nach als vorweggenommene Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden, da bereit eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 26 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung" Jetzt eigene Frage stellen!