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Abgabe Est-Erkl. als Rentnerin trotz voriger Befreiung

Gefragt am 15.08.2021
22:34 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 880

 

Hallo, ich bin seit über 10 Jahren Rentnerin und bekomme Alters- und Witwenrente, aber unter 15 TEuro. Bis 2016 hatte ich eine NV-Bescheinigung bekommen. Ab 2017 wurde keine mehr ausgestellt, aber ich wurde im März 2019 für die Abgabe der Est-Erklärungen 2017 und 2018 befreit (Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung). 2019 habe ich abgegeben. Zv.E war aber mehr als 2.000 Euro unter dem Grundfreibetrag, so dass ich keine Steuer zahlen muss.
Nun wurde ich für die Abgabe ab 2017 noch mal erinnert (Standartschreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung) . Mein Hinweis auf Vertrauensschutz für 2017 und 2018 wurde abgeschmettert (mit Rechtsbehelfsbelehrung). (2020 ist unstrittig - werde ich einreichen). Lohnt für 2017 + 2018 ein Einspruch? Ich bin umgezogen und hatte auch danach einen Wasserschaden, so dass es schwierig ist, alles noch mal anzufordern.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 15.08.2021
22:34 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 16.08.2021
06:06 Uhr

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Beantwortet am 16.08.2021 06:06 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 880

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Guten Morgen,

gerne gebe ich Ihnen folgene Rückmeldung zu Ihrer Frage.

Grundsätzlich sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn das Finanzamt Sie dazu auffordert. Allerdings heißt das noch nicht, dass es zu einer Steuerfestsetzung kommt. Insbesondere dann nicht, wenn Ihre steuerpflichtigen Renteneinkünfte unterhalb des Grundfreibetrags liegen ...



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