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§ 23 EStG Private Veräußerungsgeschäfte / Immobilie

Gefragt am 23.02.2011
12:20 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4625 | Bewertung 5/5

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

es geht um die Frage nach einer möglichen Steuerpflicht bei einem Hausverkauf.

Folgender Sachverhalt: Kauf eines 1-Fam.-Hauses am 1.2.2011 für 320.000 Euro inklusive Notar und Grunderwerbsteuer. Renovierung mit einem Gesamtaufwand von 50.000 in den folgenden Wochen. Renovierung erforderloich, da Haustechnik teilweise auf Stand von 1955. Einzug (=private Nutzung /Wohnen) im April 2011.
Es könnte erforderlich sein, das Haus bereits im März 2012 wieder zu verkaufen. Angenommener Verkaufspreis: 400.000 Euro. Das Haus wird während der gesamten Zeit vollständig und ausschließlich zu privaten, eigenen Wohnzwecken genutzt.
Frage: Unterliegt die Differenz von 80.000 voll der Spekulationsteuer oder kann davon die Renovierung abgezogen werden?
Oder fällt überhaupt keine Steuer an, weil der erste Teil von Satz 3 greift "die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken"?
Oder wäre es erst nach zwei Jahren steuerfrei.

Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 23.02.2011
12:20 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 23.02.2011
14:04 Uhr

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Beantwortet am 23.02.2011 14:04 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4625 | Bewertung 5/5

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Die Veräußerung im März 2012 wird stuerfrei sein, da kein privates Veräusserungsgeschäft im Sinne des § 23 EStG vorliegt ...



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