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Zinsenerträge in Tschechien

Gefragt am 06.12.2012
14:26 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3514

 

Brief von Finanzamt v. 23.11.2012:

"Nach den mit vorliegenden Angaben haben Sie für 2007
- Zinserträge aus ausländischen Zahlstellen vereinahmt ......

Bitte reichen Sie Ihre Antwort bis zum 17.12.2012 ein..........."

In den ESt-Erklärungen haben wir (ich und Ehefrau) Zinserträge aus Tschechien nicht angegeben, weil diese dort versteuert wurden (mit 15%). Die erwirtschafteten Zinsen in CZ waren immer geringer als die in Deutschland erreichbaren Zinsen.
Die Bankkonten (EURO- und CZ-Konten) wurden dort aus Privategründen angelegt: alte Schwiegeeltern, danach Verwaltung vom vererbten Einfamilienhaus. Die Versteuerung des Eigentums (meiner Ehefrau) wurde von einem Steuerberater in Prag durchgeführt.

In der Schnelle ist die geforderte Aufstellung aller Einnahmen aus Kapitalvermögen für 2007 und 2008 nicht lieferbar,
weil wir keine Jahressteuerbescheinigung haben. Für eine brauchbare Aufstellung müssten wir Antrag vor Ort stellen.

Fragen:
- Sollten wir das Finanzamt bitten, dass sie einen revidierten Steuerbescheid aufgrund ihrer Angaben erstellen; zunächst für 2007 und 2008
- ist mit einer Strafe für eine nicht nach Rili 2003/48/EU vollständig bezahlten Erträge zu rechnen?

MfG,
M. Freiman

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 06.12.2012
14:26 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 06.12.2012
14:56 Uhr

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Beantwortet am 06.12.2012 14:56 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3514

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Doppelbesteuerung)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Das Finanzamt hat aufgrund der europäischen Meldepflicht eine Mitteilung darüber erhalten, dass Sie in Tschechien Kapitaleinkünfte erzielt haben. Da Sie in Deutschland Ihren Wohnsitz haben sind Sie hier unbeschränkt, das bedeutet mit Ihrem gesamten Einkommen, egal wo es erzielt wird, einkommensteuerpflichtig ...



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