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Wie können wir eine Doppelbesteuerung vermeiden wenn mein Mann nur am Wochenende von der Schweiz nach Deutschland kommt

Gefragt am 15.03.2015
07:40 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2420

 

Mein Mann arbeitet seit diesem Jahr in der Schweiz und hat ab April dort auch eine Wohnung und wird auch in der Schweiz seinen Wohnsitz anmelden und in Deutschland abmelden wollen. Das sind 149 km von meinem Wohnsitz in Deutschland entfernt.
Wie können wir erreichen, dass mein Mann nur in der Schweiz versteuert? Wir kaufen dieses Jahr noch ein Haus in Deutschland (bzw. bauen ein Fertighaus). Zudem zahlt er noch Unterhalt für 3 Kinder in Deutschland. Ist es besser, wenn er beim Haus nur als Kreditgeber fungiert aber nicht als Eigentümer eingetragen ist? Er wird höchsten am Wochenende in Deutschland sein. Oft werde ich auch in die Schweiz am Wochenende sein. Sein Lebensmittelpunkt wird also vorwiegend in der Schweiz sein. Da er internationaler Vertriebsdirektor ist, ist er aber auch öfters in anderen Länder, unter anderem Deutschland beruflich unterwegs. Was müssen wir also beachten, dass er praktisch nur in der Schweiz veranlagt wird? Zur Zeit muss er natürlich in beiden Ländern besteuern, weil er noch täglich hin und her fährt. Danke

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 15.03.2015
07:40 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
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Beantwortet am 15.03.2015 09:04 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2420

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Frargesteller,

auf Basis Ihrer Angaben und im Rahmen Ihres Einsatzes kann ich Ihnen hierzu folgendes mitteilen:

Aktuell lässt sich eine Besteuerung in DE mangels Wohnsitz in CH und einer arbeitstäglichen Rückkehr nicht vermeiden.

Mit der Wohnsitznahme und ab \"internationaler Wochenauftenthalter\" gilt:
Mit einer Entfernung von 150 km zwischen Wohnung und Arbeit fällt Ihr Mann aufgrund der Unzumutbarkeit der Rückkehr aus der Grenzgängerregelung heraus. Es gilt die allgemeine Regel des Art. 15 Abs. 1 DBA.

Da Sie ein Haus in DE haben werden und Sie als Ehefrau Ihren Wohnsitz in DE haben, wird die sog. Ansässigkeit als in DE angesehen.

Die Tatsache, dass Sie später in der CH auch am Wochenende sind, ist alleine noch kein Indiz für den Lebensmittelpunkt in der CH. Der sog. Mittelpunkt der wirtschaftlichen und persönlichen Interessen (= Ansässigkeit) ist eine Betrachtung der Gesamtumstände (soziales Umfeld, Vereinstätigkeit, Familie etc ...



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