wertpapierdepot in frankreich/ doppelbesteuerung
Gefragt am 25.05.201012:40 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3999
folgender steuerfall: WOHNSITZ IN DEUTSCHLAND DEUTSCHE UND FRANZÖSISCHE STAATSBÜRGERSCHAFT WERTPAPIERE(UNTER ANDEREM AUCH AKTIEN) DURCH ERBSCHAFT VOM IN 2009 VERSTORBENEM FRANZÖZISCHEM VATER ERWORBEN UND BEI EINER FRANZÖSISCHEN BANK EIN DEPOT UND EIN FESTGELDKONTO ERÖFFNET/ DURCH VERKAUF VON WERTPAPIEREN UNTER ANDEREM AUCH AKTIEN AUS DIESEM DEPOT IN 2009 GEWINNE ERZIELT UND DESWEITEREN AUCH ZINSERTÄGE AUS FESTGELD. frage: MUSS FÜR ICH FÜR DIESE GEWINNE AUS DEN WERTPAPIERVERKAÜFEN UND FÜR DIE ZINSEN EINE EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG IN FRANKREICH MACHEN? GIBT ES IN FRANKREICH EINE QUELLENSTEUER ODER GEGEBENFALLS EU ZINSSTEUER FÜR DIESE ERTRÄGE? WIE VERMEIDE ICH DOPPELBESTEURUNG? WELCHE BESCHEINIGUNGEN/ ANTRÄGE BENÖTIGE ICH AUS DEN BETROFFENEN LÄNDERN FÜR DIE JEWEILIGEN FINANZBEHÖRDEN?
12:40 Uhr
Antwort von Ginster Frank (Frage zu Doppelbesteuerung)
25.05.2010
Sehr geehrte Fragesteller,
zunächst einmal bedanken wir uns für Ihre Anfrage. Diese werden wir auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund des von Ihnen geleisteten Honorareinsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten.
Die Stellungnahme erfolgt auf Grund Ihrer Sachverhaltsschilderung. Wir können nur auf den von Ihnen geschilderten Inhalt eingehen.
Grundsätzlich sind die Erträge aus französischen Wertpapieren und Festgeldkonten lediglich im Wohnsitzstaat steuerpflichtig ...
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