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Wegzugssteuer auch auf bestehende Unternehmensvermögen?

Gefragt am 24.08.2021
13:23 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 660

 

Ich plane in Dänmark ein Grundstück zu kaufen um dort Immobilien für Vermietung zu errichten. Ich werde dann auch in Dänemark leben (Erstwohnsitz). Zur Zeit betreibe ich eine Immobilie (Hotelgewerbe). Würde im Fall des Wegzugs schon die Steuer auf mein bestehendes Gewerbe als Wegzugssteuer anfallen? Ich habe ca. 1 Jahr beide Standorts in der Übergangsfrist, verkaufe also mein Hotel erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 24.08.2021
13:23 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 24.08.2021
16:10 Uhr

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Beantwortet am 24.08.2021 16:10 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 660

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Doppelbesteuerung)

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Anfrage bei frag-einen.com, zu der ich Ihnen gerne folgende Auskunft erteilen möchte.

Sie spielen hier wahrscheinlich auf den § 6 Außensteuergesetz (AStG) an. Hierin ist geregelt, dass bei Wegfall der unbeschränkten Steuerpflicht (z.B. durch Wegzug) Anteile an Kapitalgesellschaften nach § 17 EStG (Mindestbeteiligung 1%) mit dem gemeinen Wert anzusetzen sind, so dass es zu einer Besteuerung der stillen Reserven kommt ...



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