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Wegzug vom Arbeitsplatz

Gefragt am 17.10.2014
19:58 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2264

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die doppelte Haushaltsführung wurde in Deutschland dieses Jahr entschieden, dass diese auch dann anzuerkennen ist, wenn der Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Umzug zum Partner) weiter wegzieht vom Arbeitsplatz.

Ist das in Österreich ähnlich zu beurteilen?

Viele Grüße

Peter Baumann

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 17.10.2014
19:58 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 18.10.2014 11:54 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2264

Antwort unseres Experten




Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.

Eine (in Deutschland) steuerlich zu berücksichtigende doppelte Haushaltsführung besteht, wenn ein Steuerpflichtiger an seiner ersten Tätigkeitsstätte arbeitet, dort wohnt und an einem entfernten Ort einen eigenen Hausstand unterhält. Die beruflich begründete doppelte Haushaltsführung wird steuerlich unbefristet (auch bei langjähriger doppelter Haushaltsführung) anerkannt.

Allein entscheidend ist, dass die Einrichtung des Zweithaushalts am Beschäftigungsort konkreten beruflichen Zwecken dient, und zwar, um von dort die Arbeit schneller zu erreichen ...



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