Wegzug vom Arbeitsplatz
Gefragt am 17.10.201419:58 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2431
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die doppelte Haushaltsführung wurde in Deutschland dieses Jahr entschieden, dass diese auch dann anzuerkennen ist, wenn der Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Umzug zum Partner) weiter wegzieht vom Arbeitsplatz.
Ist das in Österreich ähnlich zu beurteilen?
Viele Grüße
Peter Baumann
19:58 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.
Eine (in Deutschland) steuerlich zu berücksichtigende doppelte Haushaltsführung besteht, wenn ein Steuerpflichtiger an seiner ersten Tätigkeitsstätte arbeitet, dort wohnt und an einem entfernten Ort einen eigenen Hausstand unterhält. Die beruflich begründete doppelte Haushaltsführung wird steuerlich unbefristet (auch bei langjähriger doppelter Haushaltsführung) anerkannt.
Allein entscheidend ist, dass die Einrichtung des Zweithaushalts am Beschäftigungsort konkreten beruflichen Zwecken dient, und zwar, um von dort die Arbeit schneller zu erreichen ...
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