Wechsel im Angestelltenverhältnis in die Schweiz
Gefragt am 29.04.201308:45 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3264
Ich bin Deutscher und werde in Kürze eine Stelle in der Schweiz antreten.
Dazu habe ich folgende Fragen:
- muss ich mich komplett in Deutschland abmelden, da ich einen Wohnsitz etc. in der Schweiz haben werde?
- kann ich meine Wohnung (Miete) weiter behalten, auch wenn ich mehrheitlich in der Schweiz und international tätig sein werden?
- ist dieser Umstand - die Wohnung in München zu behalten - nachteilig für mich, da ich komplett in der Schweiz versteuern werde?
- Was passiert mit aktuellen Bankkonten in Deutschland (z.B. um die Miete München abzuwickeln)?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und beste Grüße aus München
Klaus Wurmseder
08:45 Uhr
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Herr Wurmseder,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Basis Ihrer Angaben , des Einsatzes und im Rahmen einer Erstberatung gerne wie folgt beantworte. Dabei gehe ich davon aus, daß Sie (bitte ggf. Info, da andere Beurteilung möglich)
- In der Schweiz eine Wohnung/Wohnsitz haben werden
- Im Angestelltenverhältnis für eine Schweizer Firma arbeiten und von dieser bezahlt werden (keine Entsendung aus Deutschland?)
- Sie offensichtlich Dienstreisen in der Schweiz, Deutschland und Drittländer haben werden
- (bitte bestätigen oder widersprechen) nicht verheiratet sind
- (bitte bestätigen oder widersprechen) Familie bzw. ihr soziales Umfeld in München behalten werden und an Wochenenden dorthin zurückkehren?
Ergänzende Frage: Welche Niederlassungbewilligung (C?) werden Sie haben? Werden Sie als internationaler Wochenaufenthalter quellenbesteuert werden?
1) Abmeldung in Deutschland?
Sie sind nicht gezwungen, den Wohnsitz in Deutschland abzumelden, da es durchaus möglich ist, mehrere Wohnsitze in verschiedenen Ländern zu haben ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Doppelbesteuerung" Jetzt eigene Frage stellen!