Vertrag mit Deutscher Firma - Einstaz im Ausland - Steuer wo?
Gefragt am 29.11.201115:47 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4417
Hallo,
ich habe einen Werksvertrag mit einer Consultingfirma in Deutschland.
Dieser hat mich an einen Endkunden von sich als Consultant vermittelt im Rahmen eines Werksvertrages.
Dieser Endkunde und nicht mein direkter Kunde (ein Deutscher Großkonzern) schickt mich nun für diverse Kurz Projekte (3 Wochen Laufzeit) ins Ausland (Norwegen / Schweiz / Japan / Saudi Arabien / ...).
Die Frage die sich mir nun stellt ist bin ich in diesen Ländern nun Steuerpflichtig? Laut dem Endkunden ja.
Was mich wundert, denn ich habe ja keinen direkten Vertrag im Ausland bzw keinen Vertrag mit dem Endkunden sondern mit der Consulting Firma in Deutschland. An diese gehen auch meine Rechnungen. Ich bekomme kein dierktes Geld im Ausland und auch keine Zahlung vom Endkunden, sondern immer von der Consultingfirma.
für eine schnelle Klärung wäre ich dankbar. Ich will mich nur absichern.
15:47 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Doppelbesteuerung)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Bei der Beantwortung Ihrer Frage gehe ich davon aus, dass Sie Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit im Sinne des § 18 EStG ( keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb ) erzielen. Desweiteren gehe ich davon aus, dass Sie einen bzw. Ihren Wohnsitz in Deutschland beibehalten.
Da Sie in D eine Wohnung innehaben, sind Sie in D unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und dies mit Ihrem gesamten Welteinkommen ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 9 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Doppelbesteuerung" Jetzt eigene Frage stellen!