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Vertrag mit Deutscher Firma - Einstaz im Ausland - Steuer wo?

Gefragt am 29.11.2011
15:47 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4232

 

Hallo,

ich habe einen Werksvertrag mit einer Consultingfirma in Deutschland.
Dieser hat mich an einen Endkunden von sich als Consultant vermittelt im Rahmen eines Werksvertrages.
Dieser Endkunde und nicht mein direkter Kunde (ein Deutscher Großkonzern) schickt mich nun für diverse Kurz Projekte (3 Wochen Laufzeit) ins Ausland (Norwegen / Schweiz / Japan / Saudi Arabien / ...).
Die Frage die sich mir nun stellt ist bin ich in diesen Ländern nun Steuerpflichtig? Laut dem Endkunden ja.
Was mich wundert, denn ich habe ja keinen direkten Vertrag im Ausland bzw keinen Vertrag mit dem Endkunden sondern mit der Consulting Firma in Deutschland. An diese gehen auch meine Rechnungen. Ich bekomme kein dierktes Geld im Ausland und auch keine Zahlung vom Endkunden, sondern immer von der Consultingfirma.

für eine schnelle Klärung wäre ich dankbar. Ich will mich nur absichern.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 29.11.2011
15:47 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 29.11.2011
16:30 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 29.11.2011 16:30 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4232

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Doppelbesteuerung)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Bei der Beantwortung Ihrer Frage gehe ich davon aus, dass Sie Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit im Sinne des § 18 EStG ( keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb ) erzielen. Desweiteren gehe ich davon aus, dass Sie einen bzw. Ihren Wohnsitz in Deutschland beibehalten.

Da Sie in D eine Wohnung innehaben, sind Sie in D unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und dies mit Ihrem gesamten Welteinkommen ...



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