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Versteuerung des schweizer Vorsorgeguthabens Säule 3a

Gefragt am 07.02.2017
19:57 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1839

 

Ich lebe seit 7 Jahren in der Schweiz und werde noch dieses Jahr meinen Wohnort zurück nach Deutschland verlegen und auch dort wieder arbeiten. Ich habe die Möglichkeit genutzt freiwillige Zahlungen auf ein Vorsorgekonto zu leisten. Das ist in der Schweiz die 3. Säule zur Altersvorsorge (Säule 3a). Die Zahlungen auf dieses Konto sind von der Höhe begrenzt und wirken sich steuersenkend aus. Nun gibt es die Möglichkeit, sich aufgrund der Auswanderung, das gesamte Guthaben auszahlen zu lassen. Dazu muss ein Antrag gestellt werden sowie eine Abmeldebestätigung der schweizer Gemeinde und eine Anmeldebestätigung der deutschen Gemeinde vorgelegt werden. Somit erfolgt die Auszahlung erst nach Verlassen der Schweiz. Das Guthaben unterliegt in der Schweiz der Quellensteuer. Wird in Deutschland dieses Vorsorgeguthaben nochmals versteuert? Wenn ja, hängt das auch mit dem Auszahlungszeitpunkt zusammen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 07.02.2017
19:57 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
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Beantwortet am 14.02.2017 20:31 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1839

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

bei Kapital, welches in die 3. Säule in der CH eingezahlt wurde, handelt es sich nach deutschem Verständnis in der Regel um Vermögen, dessen Erträge als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu qualifizieren sind (und keine Renten wie bei der 2 ...



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