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Verkauf der gemeinsamen Immobilien in Russland nach neue Definition der Teile

Gefragt am 18.02.2015
22:27 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2343

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
Meine Frau, meine Kinder (28 und 38 Jahren alt) und ich wohnen in Deutschland und besitzen länger als 10 Jahre eine Wohnung in Russland. Das Eigentum ist gemeinsam, aber mit definierten Teilen: 2 Teile gehören zu meine Frau und je 1 Teil zu anderen Besitzern. Jetzt schenken die Kinder ihre 2 Teile an mich, so dass Ich werde 3 Teile haben und meine Frau nach wie vor - 2 Teile. Solche Schenkung ist in Russland steuerfrei (Verwandtschaft Kinder-Eltern). Auch gelten die Steuerpräferenzen für langjährigen Besitzer (in Russland zählt es, wenn die Immobilien länger als 3 Jahre in Besitz ist) in Fall des Verkaufs. Es gilt als Verteilung der Teile, nicht als neue Besitzung der geschenkten Teile.
Wie sieht dies Situation im deutschen Steuerrecht? Müssen wir im Fall des Verkaufs in Deutschland Steuer bezahlen? Wenn ja, dann können wir, nach meine Vorstellungen, aufgrund von DBA wählen, wo wir bezahlen – in Russland oder in Deutschland. Wie berechnet man die Steuer in Deutschland in diesem Fall? Hängt es von unserem Einkommen ab?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 18.02.2015
22:27 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 19.02.2015 09:57 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2343

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.

Nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG liegt ein privates Veräußerungsgeschäft vor, wenn eine Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach Anschaffung veräußert wird. Eine Einkommensteuerpflicht ergibt sich somit nicht, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als 10 Jahre beträgt ...



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