Veranstalter - ausländische Künstler
Gefragt am 29.05.201420:55 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2815
Ich bin unter anderen selbsständigen Tätigkeiten auch Veranstalter (2 Konzerte pro Jahr).
Ich lade eine Band ein, die durch eine britische Gesellschaft (... HOLDINGS LTD), mit Sitz in London, vertrteten wird und mit der ich den Vertrag für die Veranstaltung abgeschlossen habe.
Die vereinbarte Gage beträgt 65% des Gewinns - nach Abzug von Nettokosten von Technik, Veranstaltungsort etc. -
aus dem (Netto) Ticketerlös.
Greift hier trotzdem die deutsche Einkommensteuer von 15% auf die Gage oder nicht?
Stichwort: Doppelbesteuerungsabkommen, beschränkte Steuerpflicht etc.
Kann diese Steuer auch vermieden werden, weil die Gage in Großbritannien versteuert wird?
Muss ich ebenfalls auch noch 7% Steuern auf die Gage beim Finanzamt abführen?
20:55 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage lässt sich auf Basis Ihrer Sachverhaltsdarstellung wie folgt beurteilen:
- Durch den Auftritt der Band in DE wird diese hier beschränkt steuerpflichtig nach § 49 EStG.
- Nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG wird für solche Tätigkeiten Quellensteuer einbehalten, und zwar durch Sie als Veranstalter. Je nach Variante kommt § 50a Abs. 2 EStG 15% auf die Einnahmen oder § 50a Abs. 3 S.4 Nr. 2 EStG 15% auf die Nettoeinnahmen (Einnahmen minus nachgewiesene Ausgaben) bei Körperschaften (hier britische Ltd ...
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