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Steuerpflicht CH/D bei unterjähriger Wohnsitzverlegung

Gefragt am 09.03.2012
14:59 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4838

 

Guten Tag

Sachverhalt:
Als deutscher Staatsbürger habe ich bis zum 15. Juni 2011 als Arbeitnehmer in Deutschland gearbeitet und wie üblich Steuern abgefürt. Die Bruttolohn für diesen Zeitraum lag unter EUR 30'000.
Seit 22. Juni 2011 habe ich meinen Wohnsitz in der Schweiz angemeldet - Aufenthaltsbewilligung B. Das Einwohnermeldeamt in D bestätigte die Abmeldung aller Wohnsitze in D ab dem 1.10.2011, da bis dahin noch der bisherige Mietvertrag für die alte Wohnung lief.

Das neue Arbeitsverhältnis in der Schweiz besteht ebenfalls seit dem 22.6.2011. Seit diesem Tag habe ich mich ausschliesslich in der Schweiz aufgehalten (mehr als 183 Tage des Jahres). Meine Bruttobezüge in der Schweiz vom 22. Juni 2011 bis 31.12.2011 betrugen CHF 60'000. Hierfür wurde wie üblich die Quellensteuer abgeführt.

Frage:
Wie bzw. wo sind die Einkommen zu versteuern /wo muss ich die Steuererklärung abgeben(einzeln im jeweiligen Land oder gemeinsam in einem Land)?

Vielen Dank

MfG

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 09.03.2012
14:59 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 09.03.2012
19:13 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 09.03.2012 19:13 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4838

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Doppelbesteuerung)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Sie sind grundsätzlich immer in dem Land unbeschränkt steuerpflichtig, in dem Sie einen Wohnsitz haben ...



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