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Steuerliche Verrechnung von Gewinn und Verlust von Einnahmen aus zwei Ferienwohnungen

Gefragt am 20.05.2023
08:59 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 364 | Bewertung 5/5

 

Guten Tag,

Eine Privatperson vermietet eine Ferienwohnung in Österreich mit einem Gewinn von 3000€ und eine in Spanien mit einem Verlust von 2000€. Kann Sie für die deutsche Steuer denn Verlust der spanischen Ferienwohnung von dem Gewinn aus der österreichischen Ferienwohnung abziehen? oder kann man die Verluste aus der Ferienvermeitung in Spanien nicht mit den Gewinnen aus Österreich verrechnen?

Kann man bei der 2% Afa alle Herstellungskosten ( Architekt, Gutachten . . ...) einrechnen, auch den Pool, der durch eine Terasse an das Haus anschließt?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 20.05.2023
08:59 Uhr
Steuerberater Hannu Wegner Steuerberater Hannu Wegner Beantwortet am 20.05.2023
10:43 Uhr

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Beantwortet am 20.05.2023 10:43 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 364 | Bewertung 5/5

Antwort von Steuerberater Hannu Wegner (Frage zu Doppelbesteuerung)

Sehr geehrter Fragesteller,

mein Name ist Hannu Wegner und ich bin Steuerberater in Rellingen.

Ich versuche im Nachfolgenden auf Ihre Frage so einzugehen, dass ich die für Sie relevanten steuerlichen Regelungen erläutere.

Sie haben eine komplexe steuerliche Situation, die sowohl das deutsche als auch das österreichische und spanische Steuerrecht betrifft. Ich werde mein Bestes tun, um diese für Sie zu entwirren.

Zuerst, die Vermietung von Immobilien in Ausland: Laut dem Artikel 6 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Österreich und dem Artikel 6 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Spanien liegt das Besteuerungsrecht für Einkommen aus unbeweglichem Vermögen (wie z. B. Immobilien) grundsätzlich im Land, in dem die Immobilie gelegen ist. In Ihrem Fall bedeutet das, dass der Gewinn aus der Vermietung Ihrer österreichischen Immobilie in Österreich besteuert wird und der Verlust aus Ihrer spanischen Immobilie in Spanien behandelt wird ...



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Steuerberater Hannu Wegner
Steuerberater Hannu Wegner
Zugestimmt am 23.05.2023 22:38:34 Uhr

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