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Steuerliche Behandlung Ehegatte bei Auslandsentsendung

Gefragt am 15.04.2020
06:41 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1068

 

Guten Tag,

ich bin von meinem deutschen Arbeitgeber für drei Jahre ins außereuropäische Ausland entsendet. Ich habe in D noch einen Wohnsitz und bin unbeschränkt steuerpflichtig. Es existiert ein DBA mit dem Entsendestaat und ich halte mich länger als 185 Tage dort auf, das Besteuerungsrecht wird dem ausländischen Staat zugewiesen und ich zahle hier auch Einkommenssteuer.

Nun zur Frage: meine Ehefrau hat mich zunächst begleitet, wird aber jetzt alleine nach Deutschland zurückkehren und dort eine Tätigkeit aufnehmen. Was bedeutet dies aus steuerlicher Sicht? Wird dann nur ihr Einkommen in D versteuert oder hat das auch irgendeinen Einfluß auf meine steuerliche Situation während der Entsendung? Welche Steuerklasse käme bei meiner Frau dann zum tragen? Momentan bin ich in der Klasse 3, zahle ja aber keine Steuer in D. Könnte dann meine Frau in die 3?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 15.04.2020
06:41 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 15.04.2020
07:25 Uhr

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Beantwortet am 15.04.2020 07:25 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1068

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Doppelbesteuerung)

Guten Morgen und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtung des Honorareinsatzes beantworten.

Unter der Voraussetzung, dass Sie in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind haben die Einkünfte Ihrer Frau keinen Einfluss auf die Besteuerung Ihrer Einkünfte im Ausland.

Grundsätzlich könnten Sie bei unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland weiterhin mit Ihrer Frau zusammen veranlagt werden ...



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