Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Doppelbesteuerung"

Ständig zur Verfügung stehende Einrichtungen

Gefragt am 14.05.2015
12:12 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2092

 

Alle meine Einkommen (Rente und Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit im Rahmen des französ. Gesetz für Auto-entrepreneurs (Freiberufler) stammen aus Frankreich und ich habe dafür dei franz. Steuern bezahlt (22% für Freiberufler), bin aber in Deutschland wohnhaft. Meine freiberufl. Tätigkeit findet nur im Ausland statt (entweder bei meinem früheren Arbeitgeber das Franz. Normungsinstitut AFNOR oder bei dessen Kunden die wiederum Normeninstitute in anderen (meist Entwicklungs-) Länder sind. AFNOR und dessen Kunden stellen mir dazu ihre Einrichtungen (Büro, Telefon, Fax...) zur Verfügung.
Das Deutsche Finanzamt will eine Doppelsteuer fordern (nochmal ca 24% zu den bereits in FR entrichteten 22%)
Kann ich Art12 DoppelbestAbkommen 21.Juli 1959 bzw Zusatzabk.31.03.2015 geltend machen und vorgenannte Institute als \\\"ständig zur Verfügung stehende Einrichtungen\\\" betrachten?
Besten Dank für Ihre Meinung.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 14.05.2015
12:12 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 14.05.2015 15:59 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2092

Antwort unseres Experten

Sehr geeehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage kann man lediglich wie folgt Stellung nehmen:

Es käme hier genau darauf an zu wissen, auf welcher Rechtsgrundlage das Finanzamt die Besteuerung vornehmen will und in welcher Form (volle Besteuerung?

Art. 12 DBA F weicht bezüglich der Zuteilung von Besteuerungsrechten vom Muster DBA bzw. von den üblichen Regeln etwas ab.
Freiberufliche Tätigkeiten werden zunächst dort besteuert, wo die Tätigkeit tatsächlich stattfindet ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Doppelbesteuerung"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Doppelbesteuerung"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung