Rueckzug aus Dubai nach Deutschland
Gefragt am 18.02.201209:51 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6782
Ich habe seit 2005 meinen Wohnsitz in Dubai und keinerlei Wohnsitz mehr in Deutschland.
Es besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen mit UAE, welches auf Anrechnungbasis funktioniert.
( In UAE gibt es keine Einkommensteuer )
Seit September 2010 arbeite ich für Philips Electronics Middle East and Africa in Dubai, einer Tochter von Philips BV, Niederlande. Ich bin kein Delegate, sondern habe einen lokalen Vertrag.
Mein Arbeitsvertrag wurde am 15 Januar aufgelöst und mein Beschaeftigungsverhaeltnis endet am 15. Februar.
Ich plane Ende Februar/ Anfang Maerz nach Deutschland zuruückzukehren.
Mein Januar Gehalt ist ausbezahlt.
Februar Gehalt wird Ende Februar gezahlt.
Zusäztlich zahlt die Firma im Februar eine Abfindung plus Gratuity ( Staatlich vorgeschriebene Endzahlung fuer 16 Monate Taetigkeit )
Dazu kommt eine Erstattung nicht genommenen Urlaubs.
Mein Bonus fuer das 4. Quartal 2011 wird leider erst im März ausbezahlt.
Meine Fragen hierzu sind :
1. Ist das Januar und Februar Gehalt in Deutschland besteuerbar ?
2. Wie sieht es bei der Abfindung und Gratuity aus ?
3. Der Bonus ist fuer Taetigkeiten in 2011- ist er daher steuerfrei, auch wenn ich im Maerz wieder Deutschland ansässig wäere ?
4 Generell : Macht es steuerlich Sinn im Maerz einen längeren Urlaub im Ausland zu machen und mich erst im April in Deutschland anzumelden ?
Oder sogar erst nach Mitte Juni einen Wohnsitz in Deutschland zu begruenden ? 183 Tage Regel ?
5. Kann ich Kosten fuer Anwalt - ( Klage gegen Arbeitgeber) und Umzugskosten (Hotels, Verschiffung von Umzugsgut, Leihwagen usw steuerlich absetzen ?
09:51 Uhr
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Antwort unseres Experten
Lieber Fragesteller,
im Rahmen der Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Da Sie in Deutschland einen Wohnsitz haben werden, unterliegen Sie mit Ihrem Welteinkommen der deutschen Besteuerung für das ganze Jahr. Inwieweit die ausländischen Einkünfte freizustellen oder die ausländischen Steuern anzurechnen sind, richtet sich nach den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA's).
1. Die Gehälter für Januar und Februar werden in Deutschland der Besteuerung unterworfen, unabhängig davon wann sie im Jahr 2012 nach Deutschland ziehen. Wenn in Dubai Steuern einbehalten worden wäre, würden diese auf die deutsche Steuer angerechnet werden ...
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