Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Doppelbesteuerung"

Reverse Charge für Innergemeinschaftliche Dienstleistungen?

Gefragt am 06.04.2023
11:08 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 914 | Bewertung 5/5

 

Meine Tochter arbeitet als selbständiges in DEU umsatzsteuerpflichtiges Fotomodell und wird dieses Jahr viele Aufträge im EU-Ausland erfüllen. Ich bitte meinen Wissenstand hierzu kritisch zu prüfen: Ich gehe davon aus, dass Aufträge, die sie als Model übernimmt, als „innergemeinschaftliche Dienstleistung“ gelten und damit für den EU-Auftraggeber die Reverse-Charge-Methode anzuwenden ist. Das bedeutet, dass eine EU-Modelagentur, die im Namen meiner Tochter liquidiert, auf der grundsätzlich netto auszustellenden Rechnung vermerken muss, dass der Leistungsempfänger der USt des betreffenden EU-Landes unterliegt. Meine Tochter wiederum führt die USt auf die entsprechenden Umsätze aus dem EU-Ausland regulär in Deutschland ab. Bitte um den korrekten Modus Operandi. Viele Grüße Thomas Gehring

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 06.04.2023
11:08 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 06.04.2023
12:32 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 06.04.2023 12:32 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 914 | Bewertung 5/5

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Doppelbesteuerung)

Sehr geehrter Herr Gehring,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Ich gehe davon aus, dass das Fotomodell keine umsatzsteuerliche Kleinunternehmerin (§ 19 UStG) ist.

Grundsätzlich gilt die Leistung eines selbständig arbeitenden Fotomodells an einen unternehmerischen Leistungsempfänger (bei EU-Fällen im Zweifel anhand der gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu überprüfen, sollte aber in diesem Bereich eigentlich der Regelfall sein) als am Ort des Leistungsempfängers erbracht ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Doppelbesteuerung"

Bewertung des Fragestellers

Fragesteller
2. Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Steuerberaters?
Unerwaretet schnell. Erste Antwort unter einer Stunde, Nachfrage wurde in Minuten beantwortet
1. Wie hilfreich war die Antwort des Steuerberaters?
Knapp und auf den Punkt gebracht
3. Wie empfehlenswert ist der Steuerberater?
Absolute Weiterempfehlung



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Doppelbesteuerung"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung